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Ihre Fragen zur Kündigung – unser Beratungsangebot, unsere Leistungen

Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und brauchen qualifizierten Rechtsrat eines Anwalts zur Kündigung Ihres Arbeitsvertrages bzw. Arbeitsverhältnisses?

Sie suchen einen versierten Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, der gegen Ihre Kündigung vorgeht und Sie als Arbeitnehmer vertritt?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung Ihres Arbeitsvertrags bzw. Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers – ggf. zusammen mit einem Abfindungs-Angebot – erhalten haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit unseren Anwälten aufnehmen. Denn eine schriftliche, sowohl fristgemäße als auch fristlose Kündigung müssen Sie als Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Ihrem Zugang mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angreifen (§ 4 KSchG). Wird die Kündigung nicht rechtzeitig ordnungsgemäß angegriffen, ist sie wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis (§ 7 KSchG). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung handelt.

Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und juristisch fundiert nicht nur zur Kündigung, den mit ihr zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Aspekten wie einer möglichen Abfindung und insbesondere dem Kündigungsschutz und dem Kündigungsgrund, sondern auch zu Fragen aus den Bereichen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts, die bei einer Kündigung aus Arbeitnehmersicht immer zwingend mit zu beachten sind.
Wir finden im Kündigungsszenario gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Gesamtlösung, die Ihre Wünsche und Zielvorstellungen, auch in Bezug auf eine Abfindung, den Beendigungstermin, ein Zeugnis, die einzuhaltende Kündigungsfrist, ein vorzeitiges Ausscheiden und weitere Aspekte – wie etwa eine ausstehende variable Vergütung (Boni, Tantieme, Provision, sonstige Sonderzahlung) oder Sonderkündigungsschutz – bestmöglich abbildet.

Mit uns haben Sie stets engagierte, kompetente anwaltliche Berater, die mit Ihrem Arbeitgeber über die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags auf Augenhöhe verhandeln und Branchenkenntnis ebenso wie taktisches und juristisches Verhandlungsgeschick besitzen.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Anwälte nach Erhalt einer Kündigung mandatieren

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Anwälte nach Ausspruch einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung durch Ihren Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzrechtsstreit mandatieren und gegen die Kündigung vorgehen, sind:

  • Wir sind eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kölner Sozietät von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
  • Unsere Rechtsanwälte besitzen gemeinsam eine jahrzehntelange praktische Erfahrung im Arbeits- und insbesondere im Kündigungsschutzrecht.
  • Alle Rechtsanwälte sind promoviert und durch Fachveröffentlichungen ausgewiesene Experten im Arbeitsrecht mit besonderer Spezialisierung.
  • Unsere Anwälte sind sowohl an den Kölner Arbeitsgerichten als auch bundesweit an den Arbeitsgerichten tätig. Unsere Anwälte haben aufgrund sehr vieler Berufungs- und Revisionsverfahren eine besondere Prozesserfahrung insbesondere bei den 18 Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
  • Kündigungen, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzprozesse sind für unsere Anwälte Kernkompetenzen und Kernberatungsthemen.
  • Wir haben über arbeitsrechtliche Datenbanken Zugriff auf die neueste Rechtsprechung und Literatur.
  • Bei unseren Anwälten steht Ihre persönliche, individuelle anwaltliche Beratung im Vordergrund.
  • Wir sind Dienstleister mit und aus Leidenschaft. Das heißt: Wir nehmen uns Zeit für Sie. Ihr Problem ist unser Problem, bis wir gemeinsam eine Lösung für Sie gefunden haben.
  • Wir bieten Ihnen eine anwaltliche Dienstleistung von A-Z. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Unsere Anwälte bieten strategische Beratung gepaart mit Verhandlungsgeschick.
  • Unsere Anwälte kommunizieren stets transparent mit Ihnen über die Kosten der Leistungen und die anfallenden Gerichtskosten.
  • Wir behandeln Ihre Daten stets vertraulich entsprechend den Vorgaben der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und den berufsrechtlichen Vorgaben. Als Ihre Rechtsanwälte unterliegen wir einer strengen Verschwiegenheitsverpflichtung.
  • Unsere Anwälte kommunizieren schnell und direkt über E-Mail. Sie sind deshalb stets der „Herr des Verfahrens“!
  • Wir lösen Ihr Problem und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Handlungsoption.

Unsere Beratungsleistungen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich als Rechtsanwälte unter anderem bei: Kündigung, Abfindung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Änderungskündigung und Vorbehaltsannahme (§ 2 KSchG), Arbeitsvertrag. Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag, außerordentlicher fristloser Kündigung, Befristung, Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (Teilkündigung), betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und krankheitsbedingter Kündigung, betriebsbedingter Kündigung, Betriebsratsanhörung, Diskriminierung, Mobbing, Eingruppierung, Elternzeit, gemeinsamem Betrieb, personenbedingter Kündigung, Teilzeit, Teilzeit in Elternzeit, Vergütung, verhaltensbedingter Kündigung und Zeugnis.

Unser erstes Beratungsgespräch nach Erhalt der Kündigung

In unserem Erstberatungsgespräch zur Kündigung bzw. bei unserem ersten Zusammenkommen benötigen wir als Ihre Rechtanwälte unter anderem folgende Unterlagen zur rechtlichen Prüfung und Bearbeitung Ihres Mandats:

  • Kündigungsschreiben
  • Zugangs- und Zustellungsvermerk über die Kündigung
  • evtl. vorliegendes Angebot eines Aufhebungsvertrags oder eines Abwicklungsvertrages
  • Abmahnung nebst begleitendem Schriftverkehr
  • schriftliche Freistellung
  • Arbeitsvertrag
  • ergänzende Vertragsunterlagen (Vertragsänderungen, Zusätze, Dienstwagen-Vertrag, etc.)
  • die letzten drei aktuellen Vergütungsabrechnungen sowie die Abrechnung variabler Leistungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Boni, etc.) vor Ausspruch der Kündigung
  • Unterlagen zu einer betrieblichen Altersversorgung
  • Unterlagen zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
  • Police Ihrer Rechtsschutzversicherung

Bei der rechtlichen Prüfung der Kündigung zu klärende Punkte

Unsere Anwälte klären mit Ihnen bereits zu Beginn der Kündigungsberatung entscheidungserhebliche Punkte, wie:

  • formelle Fehler bei Ausspruch der Kündigung (u.a. § 174 BGB, fehlende Vollmacht, fehlende Unterschrift, falsches Briefpapier, fehlende Schriftform nach § 623 BGB, etc.)
  • fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung
  • Anhaltspunkte für eine Diskriminierung oder Mobbing
  • Anhaltspunkte für vorgeschobene Kündigungsgründe
  • Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzgesetzes (§§ 1 I und 23 KSchG)
  • bestehender Kündigungsschutz nach dem KSchG
  • Einhaltung der 3-Wochen-Klagefrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG)
  • einzuhaltende Kündigungsfristen
  • einen etwaigen Ihnen zustehenden, die Kündigung aushebelnden Sonderkündigungsschutz (Ausbildung, Betriebsrat, Betriebsübergang, Gleichstellung, Elternzeit, Mutterschutz, pflegebedürftige Angehörige erster Linie, Schwerbehinderung, tariflicher oder einzelvertraglicher Sonderkündigungsschutz)
  • eine fehlende oder fehlerhafte soziale Auswahl vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung (§ 1 III KSchG)
  • im Zeitpunkt der Kündigung bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung (§ 1 II KSchG)
  • Fragen in Zusammenhang mit einer Abfindung

3-Wochen-Klagefrist bei Kündigung – dringender Handlungsbedarf

Die Kündigung des Arbeitsvertrages und Arbeitsverhältnisses ist existentiell für Sie und belastend. Binnen einer Frist von 3 Wochen nach Zugang müssen Sie als Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht gegen die Kündigung eine Klage erhoben haben, sonst gilt die Kündigung als wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis. Deshalb ist gerade bei einer Kündigung eine schnelle und fachkundige Reaktion geboten, die alle Ihre Rechte umfassend wahrt und durchsetzt. Hierbei unterstützen, beraten und vertreten wir Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns im Fall Ihrer Kündigung unter:

Holthausen & Maaß, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
Tel.: 0221/800100-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.holthausen-maass.de