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I. Was ist Arbeitsrecht?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) definiert Arbeitsrecht unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/erklaerung-arbeitsrecht.html wie folgt:

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

  • Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.
  • Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Mindestlohn und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

II. Arbeitsrecht – Grundlage unserer Wirtschaftsordnung

Beim deutschen Arbeitsrecht handelt es sich um ein höchst dynamisches Rechtsgebiet. Seine Entwicklung ist beständig im Fluss. Es wird maßgeblich durch neue Arbeitsformen infolge technischer und wirtschaftlicher Entwicklung (Digitalisierung), aber auch durch europarechtliche Vorgaben bestimmt und wird wie kein anderes Rechtsgebiet durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt.

Ohne Arbeitsrecht ist unternehmerisches Wirtschaften in Deutschland nicht möglich. Insbesondere das kollektive Arbeitsrecht hat hierzulande eine besondere Bedeutung. Gewerkschaften, Betriebsräte, Tarifrecht, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, die Verhandlung und der Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen und die Durchführung von Einigungsstellen belegen dies.

Durch die weiter fortschreitende Digitalisierung stellen sich im Rahmen der sog. Arbeit 4.0 beständig neue Herausforderungen. Beruf- und Privatleben verschmelzen zusehend. Althergebrachte betriebliche Strukturen und bewährte Mitbestimmungskonzepte lösen sich auf und weichen neuen Organisationsformen, wie etwa der Agilen Arbeit oder der Mobilen Arbeit. Diese neuen Arbeits- und Organisationsformen lassen sich mit den bisherigen Gesetzen und Regeln nur schlecht erfassen. Es besteht Reform-, Anpassungs-, Regelungs- und Justierungsbedarf, um die Arbeitswelt auch zukünftig sozialverantwortlich zu gestalten.

III. Europarecht

In hohen Maße wird dabei das deutsche Arbeitsrecht durch unionsrechtliche Vorgaben (Europarecht und Rechtsprechung des EuGH) beeinflusst. Die zeigt deutlich die jüngste EuGH-Entscheidung zur systematischen Erfassung von Arbeitszeit in den Unternehmen, EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C 55/18. Überstunden, die nicht erfasst und bezahlt werden? Unbezahlte (Mehr-)Arbeit zu Hause? Das soll es in Zukunft in Europa nicht mehr geben. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen, damit diese ihre Rechte wahrnehmen können und Missbrauch ausgeschlossen wird. Ebenfalls prägt die Rechtsprechung des EuGH auch das deutsche Urlaubsrecht entscheidend mit.

IV. Arbeitsrechtliche Vielfalt

Deutschland hat kein einheitliches Arbeitsgesetz. Das deutsche Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlichster gesetzlicher Regelungen und Rechtsquellen zusammen. Es geht um die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und ihre AGB-Kontrolle. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer stellt sich diesbezüglich die Frage, „was geht“ bzw. „was nicht geht“. Das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte treffen rechtliche Vorgaben zur Vergütung, insbesondere zu variablen Vergütungsformen (Boni, Tantieme, Provisionen), Sachbezügen (Dienst-KFZ), Sonderzahlungen, Anreizsystemen, u.a. Auch die betriebliche Altersversorgung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Alle diese Regelungen und Vorgaben sind zu beherrschen und einzuhalten, wenn die Vergütung und die Altersversorgung als strategisches Instrument der Unternehmensführung eingesetzt werden sollen.

Die anwaltlichen arbeitsrechtlichen Beratungsthemen zum HR-Management sind nahezu unbegrenzt. Wir beraten Unternehmen bei administrativen Personalprozessen, wie AGG-Fragen (Diskriminierung, Mobbing, Entgelttransparenz), Bewerbung/Stellenausschreibung, On-/Offboarding, Befristung, Eingruppierung, Krankheits- und Fehlzeitenmanagement (BEM u.a.), Teilzeit, Brückenteilzeit, Versetzung, Änderungskündigung, Beendigungskündigung, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen und der generellen Sanktionierung von Pflichtenverstößen durch Abmahnung u.a. Auch E-Mail- und IT-Nutzung, der Umgang mit vertraulichen Informationen, Geheimnisschutz, DSGVO, Datenschutz und Compliance sind Kernthemen des Arbeitsrechts.

Alle vorgenannten Themen betreffen natürlich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gleichermaßen, wobei das Arbeitsrecht und die Vertragsgestaltung eine große Spannbreite der Regelungsmöglichkeiten eröffnen. Diese Handlungs-, Regelungs- und Verhandlungsspielräume gilt es im eigenen Interesse bestmöglich zu nutzen. Hierbei unterstützen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch unsere fachanwaltliche Kompetenz und Dienstleistung.

V. Unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot

Im Mittelpunkt unserer Beratung und (fach-)anwaltlichen Dienstleistung steht der Mandant. Die Gestaltung und Durchsetzung von interessengerechten und tragfähigen Lösungen für Sie ist unsere Aufgabe und der Anspruch an uns selbst, wenn Sie uns als Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Köln beauftragen.

Unsere hohe fachliche Qualifikation und Spezialisierung, die intensive Kommunikation und der ständige Austausch mit unseren Mandanten und der interne Austausch unserer Beratungsteams garantieren Ihnen in Köln und bundesweit in Deutschland eine umfassende, kompetente und vertrauensvolle fachanwaltliche Beratung und Vertretung.